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BFH Urteil v. - VI 42/64 S

Leitsatz

  1. Die Einfamilienhaus-VO vom (RGBl 1937 I S. 99, RStBl 1937 S. 161), betreffend die Ermittlung des Nutzungswerts der Wohnung im eigenen Einfamilienhaus, ist noch rechtsgültig; insbesondere verletzt sie nicht wegen der Entwicklung der Verhältnisse den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG.

  2. Die unentgeltliche Überlassung von Wohnräumen an Familienangehörige steht der Anwendung der Einfamilienhaus-VO auf das gesamte Gebäude nicht entgegen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
DAAAB-48562

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