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BFH Urteil v. - II 78/62 U

Leitsatz

Die Verwertungsbefugnis im Sinne des § 1 Abs. 2 GrEStG ist auch eingeräumt, wenn der Berechtigte ermächtigt ist, ein Grundstück für eigene Rechnung zu verwerten; dies gilt auch dann, wenn zwar ein Dritter eingeschaltet wird, jedoch nur als Hilfsperson. Dem stehen die Urteile des Senats II 60/56 U vom , II 228/56 U vom und II 60/60 U vom (BStBl 1956 III S. 364, Slg. Bd. 63 S. 433; BStBl 1960 III S. 233, Slg. Bd. 70 S. 625, und BStBl 1965 III S. 265) nicht entgegen, in denen andere Arten der Einräumung der Verwertungsbefugnis aufgeführt sind.

Fundstelle(n):
KAAAB-48551

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