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BFH Urteil v. - IV 221/63 U

Leitsatz

Einkünfte, die einem Rechtsanwalt aus der Tätigkeit als selbständiger Schriftleiter einer wissenschaftlichen Fachzeitschrift und als Schriftsteller zufließen, sind in der Regel Nebeneinkünfte im Sinne des § 34 Abs. 5 EStG 1950/1953.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
JAAAB-48547

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