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BFH Urteil v. - VI 257/64 U

Leitsatz

Das Übergangsgeld, das auf Grund der §§ 62 bis 64 BAT gezahlt wird, ist Teil des steuerpflichtigen Arbeitslohns. Es fällt nicht unter die Befreiungsvorschriften des § 3 Ziff. 9 oder 10 EStG (§ 6 Ziff. 7 und 8 LStDV 1962).

Fundstelle(n):
RAAAB-48540

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