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BFH Urteil v. - VI 270/63 U

Leitsatz

  1. Die besondere Feststellung des nachzuversteuernden Betrags nach §10 a Abs. 1 letzter Satz EStG ist ein Feststellungsbescheid.

  2. Sind in dem besonders festgestellten Betrag nicht entnommene Gewinne aus mehreren Jahren enthalten, so ist bei Mehrentnahmen zunächst der früher nicht entnommene Betrag nachzuversteuern, der am weitesten zurückliegt

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
UAAAB-48539

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