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BFH Urteil v. - VI 154/63 U

Leitsatz

Die Ordnungsmäßigkeit einer kaufmännischen Buchführung setzt voraus, daß die Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung in angemessener Zeit nach Ablauf des Wirtschaftsjahrs aufgestellt werden. Eine später rekonstruierte Buchführung ist nicht ordnungsmäßig, auch wenn sie sachlich richtig ist.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:






Fundstelle(n):
AAAAB-48537

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