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BFH Urteil v. - VI 235/65 U

Leitsatz

  1. Die Vorschriften der §§ 33 und 33 a EStG 1961 sowie § 64 EStDV 1963 verstoßen nicht gegen den Schutz von Ehe und Familie im Sinne von Art. 6 GG.

  2. Bei der Berechnung der zumutbaren Eigenbelastung im Sinne von § 33 EStG 1961, § 64 EStDV 1963 können die Freibeträge nach § 33 a EStG 1961 vom Einkommen abgezogen werden.

Fundstelle(n):
IAAAB-48530

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