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BFH Urteil v. - II 38/62 U

Leitsatz

  1. Ein rechtskräftiges Urteil des Finanzgerichts, das - ohne Entscheidung zur Sache - lediglich formell einen späteren Steuerbescheid als unzulässig ergangen aufhebt, steht der Berichtigung eines früheren, denselben Erwerbsvorgang betreffenden Steuerbescheids wegen Fehlerhaftigkeit nicht entgegen.

  2. Zur Hinzurechnung des Wertes eines aufgegebenen Lohnanspruchs zur grunderwerbsteuerpflichtigen Gegenleistung.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
MAAAB-48491

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