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BFH Urteil v. - VI 252/62 U

Leitsatz

Einmalige Aufwendungen für den Erwerb eines Erbbaurechts sind Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung, die auf die Laufzeit des Erbbaurechts zu verteilen sind.

Fundstelle(n):
BAAAB-48460

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