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BFH Urteil v. - V 181/62 U

Leitsatz

Unternehmereinheit von Rechtspersonen kann in aller Regel nur da anerkannt werden, wo es sich um übersehbare Beteiligungsverhältnisse handelt, die nicht einem ständigen und unkontrollierbaren Wechsel unterworfen sind. Zwischen Aktiengesellschaften kann daher Unternehmereinheit in der Regel nur angenommen werden, wenn sich die Aktien im Besitze einer nur geringen Anzahl von Personen befinden (z.B. bei Familiengesellschaften).

Fundstelle(n):
YAAAB-48435

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