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BFH Urteil v. - IV 322/64 U

Leitsatz

Ein Organverhältnis mit Ergebnisabführungsvereinbarung zwischen einem Freiberufler (Rechtsanwalt) als Organträger und einer von ihm beherrschten Kapitalgesellschaft wird einkommensteuerlich nicht anerkannt.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
IAAAB-48436

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