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BFH Urteil v. - IV 168/63 S

Leitsatz

  1. Bei der Entscheidung darüber, ob Aufwendungen eines Steuerpflichtigen, der keinen betrieblichen Arbeitsraum außerhalb seiner Wohnung besitzt, für einzelne Räume seiner Wohnung Betriebsausgaben sind, kommt es auf die unter Berücksichtigung aller Umstände festzustellende tatsächliche Benutzung an.

  2. Ist die private Benutzung eines Raumes gegenüber der betrieblichen Benutzung nicht von untergeordneter Bedeutung, so sind die Aufwendungen für diesen Raum keine Betriebsausgaben.

Fundstelle(n):
KAAAB-48418

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