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BFH Urteil v. - VI 306/62 U

Leitsatz

Gehören Anteile an einer GmbH zu dem Gesamthandsvermögen einer KG oder zu dem Betriebsvermögen der Gesellschafter der KG, so sind die Bezüge, die den Gesellschaftern der KG von der GmbH als Gesellschaftern gewährt werden, Einkünfte der KG aus Gewerbebetrieb, die in den einheitlich festzustellenden Gewinn fallen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
CAAAB-48412

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