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BFH Urteil v. - III 65/63 U

Leitsatz

  1. Darlehen einer Körperschaft des öffentlichen Rechts an einen von ihr unterhaltenen Gewerbebetrieb können bei der Einheitsbewertung des Betriebsvermögens für diesen Gewerbebetrieb grundsätzlich als Betriebsschuld nach § 62 Abs. 1 BewG abgezogen werden.

  2. In jedem Falle muß jedoch geprüft werden, ob das Eigenkapital des Gewerbebetriebes angemessen ist. Dies bestimmt sich nach Maßgabe der bei gleichartigen Unternehmen im Durchschnitt üblichen Finanzierung.

  3. Ist das Eigenkapital des Gewerbebetriebes nicht angemessen, so kann das Darlehen insoweit nicht als Betriebsschuld abgezogen werden.

Fundstelle(n):
GAAAB-48399

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