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BFH Urteil v. - VI 233/63 U

Leitsatz

  1. Eine Erbengemeinschaft kann als Gesamtrechtsnachfolger die erhöhte AfA nach § 7 b Abs. 1 EStG in der gleichen Weise beanspruchen, wie es der Erblasser gekonnt hätte.

  2. Das gleiche gilt auch für einen Miterben, der bei der Erbauseinandersetzung das nach § 7 b Abs. 1 EStG begünstigte Gebäude erhält, wenn er den anderen Miterben zum Ausgleich dieses Erwerbs keine Entschädigung aus seinem Vermögen zahlt.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
KAAAB-48376

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