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BFH Urteil v. - IV 422/62 S

Leitsatz

Abbruchkosten eines Gebäudes sind Betriebsausgaben, wenn der Restbuchwert des abgebrochenen Gebäudes durch eine Absetzung für außergewöhnliche Abnutzung nach § 7 Abs. 1 Satz 4 EStG abgeschrieben werden kann. Die insoweit anders lautende Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs im Urteil I 74/58 S vom 2. Juni 1959 (Slg. Bd. 69 S. 162) wird mit Zustimmung des I. Senats des Bundesfinanzhofs aufgegeben.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
RAAAB-48365

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