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BFH Urteil v. - V 22/62 U

Leitsatz

Die Verfassungswidrigkeit einer Steuerrechtsnorm gibt keinen selbständigen Anlaß zu einer Fehlerberichtigung nach § 222 Abs. 1 Ziff. 4 AO.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
IAAAB-48355

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