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BFH Urteil v. - VI 317/62 U

Leitsatz

  1. Ein Poolvertrag führt nicht zu einer Zusammenfassung der beteiligten Gewerbetreibenden zu einer Mitunternehmerschaft im Sinne von §15 Ziff. 2 EStG.

  2. Ein Poolvertrag zwischen Familiengesellschaften ist steuerlich nicht anzuerkennen, wenn der Vertrag nicht im betrieblichen Interesse der Gesellschaften, sondern nur im persönlichen Interesse der Gesellschafter abgeschlossen wurde.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
VAAAB-48342

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