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BFH Urteil v. - VI 317/62 U

Leitsatz

  1. Ein Poolvertrag führt nicht zu einer Zusammenfassung der beteiligten Gewerbetreibenden zu einer Mitunternehmerschaft im Sinne von §15 Ziff. 2 EStG.

  2. Ein Poolvertrag zwischen Familiengesellschaften ist steuerlich nicht anzuerkennen, wenn der Vertrag nicht im betrieblichen Interesse der Gesellschaften, sondern nur im persönlichen Interesse der Gesellschafter abgeschlossen wurde.

Fundstelle(n):
VAAAB-48342

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