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BFH Urteil v. - VI 29/62 U

Leitsatz

  1. Zur Ordnungsmäßigkeit der Buchführung bei Ehegatten-Betriebsgemeinschaften.

  2. Führen Ehegatten, die beide Zahnärzte sind, jeder eine selbständige Praxis, so liegt eine ordnungsmäßige Buchführung im Sinne von § 10a EStG nur vor, wenn die Ehegatten getrennte Bücher führen und vor allem ihre tatsächlichen Entnahmen und Einlagen getrennt festhalten.

  3. Dem obsiegenden Steuerpflichtigen können die Kosten des Rechtsmittelverfahrens nach § 307 Abs. 3 AO nur auferlegt werden, wenn ihn an dem verspäteten Vorbringen ein Verschulden trifft.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
CAAAB-48331

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