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BFH Urteil v. - IV 15/60 U

Leitsatz

  1. Bei der Beurteilung der Frage, ob eine Tätigkeit als "künstlerisch" anzusehen ist, darf sich das Finanzgericht nicht ausschließlich auf eine nicht mit Gründen versehene Begutachtung durch den bei einer Oberfinanzdirektion gebildeten Gutachterausschuß stützen.

  2. Der Bau von Architekturmodellen stellt im allgemeinen keine künstlerische Tätigkeit dar.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu


Fundstelle(n):
DAAAB-48322

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