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BFH Urteil v. - I 117/63 U

Leitsatz

Ist die Versäumung der Rechtsmittelfrist auf das Verschulden eines Steuerbevollmächtigten zurückzuführen, der den prozeßbevollmächtigten Steuerberater während dessen Auslandsaufenthalt vertreten hat, so liegt kein Büroversehen im Sinne der Rechtsprechung (vgl. z.B. Urteil des Bundesfinanzhofs I 260/61 U vom , BStBl 1963 III S. 184, Slg. Bd. 76 S. 500) vor; das Verschulden des Vertreters steht dem eigenen Verschulden des Prozeßvertreters gleich.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
UAAAB-48296

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