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BFH Urteil v. - VI 300/63 U

Leitsatz

  1. Der Erwerb durch Erbschaft ist keine Anschaffung im Sinne des § 23 Abs. 1 EStG.

  2. Ein steuerpflichtiger Vorgang im Sinne von § 23 Abs. 1 EStG ist aber anzunehmen, wenn der Erbe ein durch den Erblasser angeschafftes Wirtschaftsgut innerhalb der in § 23 Abs. 1 EStG vorgesehenen Frist nach der Anschaffung durch den Erblasser veräußert.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
DAAAB-48280

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