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BFH Urteil v. - VI 168/62 S

Leitsatz

Die Verwaltungsanweisungen in Abschn. 55 Abs. 7 LStR 1948 und Abschn. 55 Abs. 17 LStR 1950 bis 1957, nach denen Zuweisungen an Pensionskassen u. U. mit 4 v. H. pauschal besteuert werden können, sind keine fortgeltenden Milderungserlasse mit Rechtsnormcharakter aus der Zeit vor dem Inkrafttreten des GG und können von den Steuergerichten deshalb nicht ausgelegt und angewendet werden.

Fundstelle(n):
UAAAB-48270

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