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BFH Urteil v. - IV 268/63 U

Leitsatz

  1. Eine nach § 18 Abs. 3, § 34 Abs.  1 und 2 EStG steuerbegünstigte Veräußerung einer freiberuflichen Teilpraxis mit gleichartiger Tätigkeit liegt vor, wenn die Gesamttätigkeit in mehreren örtlich abgegrenzten Bereichen von getrennten Büros aus ausgeübt und in einem dieser Bereiche infolge Übertragung der Teilpraxis einschließlich der Beziehungen zur Kundschaft eingestellt wird.

  2. Der bei der Veräußerung einer freiberuflichen Teilpraxis erzielte Gewinn ist nur steuerpflichtig, wenn er den entsprechenden Teil von 10 000 DM übersteigt ( § 16 Abs. 4 in Verbindung mit § 18 Abs. 3 EStG).

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
JAAAB-48265

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