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BFH Urteil v. - IV 83/64 U

Leitsatz

Der Verpächter einer Apotheke kann im Fall der Veräußerung die ihm während der Pachtdauer auf Grund der bisherigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs über den ruhenden Gewerbebetrieb (Urteil des Bundesfinanzhofs VI 3/60 S vom , Slg. Bd. 72 S. 422) versagte Teilwertabschreibung auf das Apothekenrealrecht am nächstmöglichen Bilanzstichtag zu Lasten des laufenden Gewinns nachholen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DAAAB-48228

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