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BFH Urteil v. - III 112/60 U

Leitsatz

Die Ablehnung eines Antrages auf Billigkeitserlaß ist ein Ermessensverstoß, wenn eine Restkaufgeldschuld gesetzlich im Verhältnis 1: 1 und nach 2 1/2 Jahren rückwirkend im Verhältnis 10: 1 umgestellt wurde, und der Abgabepflichtige die an den privaten Gläubiger während der Geltungsdauer der 1: 1-Umstellung entrichteten Zins- und Tilgungsleistungen mangels dessen Bereicherung nicht mehr zurückfordern kann.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
VAAAB-48209

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