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BFH Urteil v. - VI 150/62 U

Leitsatz

Eine Tatsache ist "neu" im Sinne von § 222 Abs. 1 Ziff. 1 AO, wenn sie dem Finanzamt bekannt wird, nachdem der Sachgebietsleiter die Verfügung über die Veranlagung eines Steuerpflichtigen unterzeichnet hat.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
VAAAB-48180

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