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BFH Urteil v. - VI 117/62 U

Leitsatz

  1. Der Senat bleibt bei der Rechtsprechung, daß ein Sanierungsgewinn, der in die Jahre der Entstehung oder Absetzbarkeit eines betrieblichen Verlustes fällt, den Verlust verbraucht.

  2. Ein Sanierungsgewinn ist in der Regel bereits mit der Bestätigung des Vergleichs, auf dem er beruht, und nicht erst mit der endgültigen Abwicklung des Vergleichs entstanden.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:




Fundstelle(n):
NAAAB-48161

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