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BFH Urteil v. - VII 18/61 U

Leitsatz

In der Pfändungsverfügung ist die zu vollstreckende Forderung nach Grund und Beträgen und bei Steuern, die für bestimmte Zeiträume erhoben werden, nach Zeiträumen zu bezeichnen. Eine lediglich summarische Angabe des Steuerbetrages unter Beifügung der Steuerart genügt insoweit nicht.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
MAAAB-48157

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