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BFH Urteil v. - I 353/61 U

Leitsatz

  1. Als gewillkürtes Betriebsvermögen kommen Gegenstände in Betracht, die in einem gewissen objektiven Zusammenhang mit dem Betrieb stehen und ihn zu fördern bestimmt und geeignet sind.

  2. Auch Minderkaufleute konnten schon vor der Änderung des EStG 1955 gewillkürtes Betriebsvermögen haben.

  3. Wird ein Gebäude durch einen Bauunternehmer auf einem Grundstück des Betriebs und im Rahmen des Betriebs erstellt, so besteht eine Beziehung des Gebäudes zu dem Betrieb, die seine Aufnahme in die Bilanz des Unternehmers als gewillkürtes Betriebsvermögen rechtfertigt.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
UAAAB-48150

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