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BFH Urteil v. - III 375/60 S

Leitsatz

Die Verpflichtungen aus § 30 RErbhG gegenüber den weichenden Erben sind bei der Ermittlung des Gesamtvermögens abzugsfähig, wenn die Ansprüche am Veranlagungszeitpunkte bereits geltend gemacht sind oder nach den Verhältnissen an diesem Stichtage mit ihrer Geltendmachung zu rechnen ist.

Fundstelle(n):
MAAAB-48118

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