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BFH Urteil v. - IV 185/60 U

Leitsatz

Aus der Abschnittsbesteuerung ergibt sich, daß das Finanzamt grundsätzlich befugt ist, bei jeder Veranlagung zur Anwendung der Tarifvergünstigung des § 34 Abs. 3 EStG 1951/1952 (nunmehr § 34 b EStG 1955/1961) den jährlichen Hiebsatz (Nutzungssatz) in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht zu überprüfen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
EAAAB-48112

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