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BFH Urteil v. - VI 62/63 S

Leitsatz

  1. Zum Begriff des "Damnums".

  2. Ein bei der Aufnahme eines Darlehens vereinbartes Damnum wird nicht bereits bei der Darlehnsgewährung durch Aufrechnung getilgt.

  3. Werden bei einem Darlehen, das zum Erwerb eines nichtbetrieblichen Grundstücks aufgenommen wird, keine Bestimmungen über die Tilgung eines vereinbarten Damnums getroffen, so ist das Damnum in der Regel auf die Laufzeit des Darlehens verteilt in gleichen Teilbeträgen als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abzugsfähig.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
UAAAB-48111

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