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BFH Urteil v. - IV 133/63 S

Leitsatz

Aus dem Grundsatz, daß das Finanzamt nach Treu und Glauben an eine in einem konkreten Einzelfalle gegebene Zusage gebunden sein kann, darf nicht gefolgert werden, daß auch eine durch eine "bindende" Zusage einer dem Finanzamt übergeordneten Behörde oder durch eine Ministerialentschließung für eine Gruppe von Fällen getroffene Regelung unter dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben bindend sein kann.

Fundstelle(n):
TAAAB-48107

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