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BFH Urteil v. - VI 49/62 U

Leitsatz

Wird der privateigene PKW eines Beamten bei einer Dienstfahrt beschädigt, so können die vom Arbeitgeber (Land) nicht ersetzten Reparaturkosten, die der Arbeitnehmer aus seiner Tasche bezahlt hat, für ihn Werbungskosten sein.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
OAAAB-48097

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