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BFH Urteil v. - I 139/62 U

Leitsatz

Ist eine Werksanlage durch Geröllmassen, die sich am Hang eines Berges ansammeln und bei denen die Gefahr besteht, daß sie von Zeit zu Zeit (alle 10 bis 12 Jahre) abrutschen, bedroht, so kann aus diesem Grunde eine gewinnmindernde "Rückstellung für Katastrophenwagnis" steuerlich nicht anerkannt werden.

Fundstelle(n):
RAAAB-48083

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