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BFH Urteil v. - VII 44/62 U

Leitsatz

  1. In Abweichung von dem Grundsatz, daß im Billigkeitsverfahren in der Regel nicht Einwendungen gegen den Steueranspruch erhoben werden können, die in einem Rechtsmittelverfahren gegen den Steuerbescheid hätten vorgebracht werden müssen, kann die Verletzung der Grundsätze von Treu und Glauben auch im Billigkeitsverfahren geltend gemacht werden.

  2. Wird bei der Ablehnung eines Billigkeitsantrages ein Umstand nicht berücksichtigt, der die Anwendung der Grundsätze von Treu und Glauben erfordert, dann ist die Ablehnung des Antrags insoweit nicht ermessensfehlerfrei.

Fundstelle(n):
XAAAB-48081

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