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BFH Urteil v. - VI 355/62 U BStBl 1964 III S. 511

Leitsatz

  1. Zum Begriff "stiller Gesellschafter" im § 8 Ziff. 3 GewStG. - Zur Auslegung geprägter Begriffe des bürgerlichen Rechts und Handelsrechts im Steuerrecht.

  2. Ein Angestellter, der keine gesellschafterähnliche Stellung hat, ist kein stiller Gesellschafter im Sinne von § 8 Ziff. 3 GewStG, auch wenn seine Gewinnbeteiligung bis zu 50 v.H. des Gesamtgewinns betragen kann.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
BStBl 1964 III Seite 511
BFHE 1965 S. 103 Nr. 80
LAAAB-48020

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