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BFH Urteil v. - I 122/62 U BStBl 1964 III S. 83

Leitsatz

Die Förderung der "Freikörperkultur" ist gegenwärtig nach der Volksanschauung nicht als Verfolgung eines gemeinnützigen Zwecks anzusehen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
BStBl 1964 III Seite 83
BFHE 1964 S. 212 Nr. 78
OAAAB-48019

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