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BFH Urteil v. - VII 75/60 U BStBl 1964 III S. 259

Leitsatz

Zonenpreise, d.h. je nach dem Empfangsort unterschiedliche Frei-Grenze-Preise, stehen, aus welchen Gründen auch immer sie gewährt werden, mit dem Zollwertbegriff in Widerspruch und können daher der Bemessung des Zolles als Rechnungspreise grundsätzlich nicht zugrunde gelegt werden.

Lediglich der auch für den Einfuhrort geltende Zonenpreis kann als Grundlage der Verzollung dienen, wenn er der am Einfuhrort erzielbare übliche Wettbewerbspreis ist, d.h. von jedem beliebigen Käufer ohne weitere Bedingungen als Frei-Grenze-Preis erzielt werden kann.

Fundstelle(n):
BStBl 1964 III Seite 259
BFHE 1964 S. 76 Nr. 79
NAAAB-47954

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