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BFH Urteil v. - IV 111/59 U BStBl 1963 III S. 534

Leitsatz

Die allgemeinen Bilanzierungs- und Gewinnermittlungsgrundsätze gelten für die steuerliche Erfassung der Erträge aus der Verwertung von Kompositionen und Verlagsrechten durch die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) auch dann, wenn die Finanzbehörden mit Rücksicht auf die Besonderheiten des Abrechnungsverfahrens der GEMA bisher anders verfahren sind.

Fundstelle(n):
BStBl 1963 III Seite 534
BFHE 1964 S. 586 Nr. 77
HAAAB-47930

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