Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BFH Urteil v. - VI 108/62 U BStBl 1964 III S. 238

Leitsatz

  1. Aufwendungen zur Erhaltung eines Einfamilienhauses, dessen Nutzungswert nach der Einfamilienhaus-VO ermittelt wird, sind nach § 2 dieser Verordnung abgegolten, wenn die Arbeiten zu einer Zeit ausgeführt werden, für die die Verordnung anzuwenden ist.

  2. Werden an einem Einfamilienhaus, dessen Nutzungswert bisher nach der Einfamilienhaus-VO ermittelt wurde, Reparaturen zu einer Zeit vorgenommen, für die die Voraussetzungen für die Anwendung der Verordnung nicht mehr vorliegen, so schließt § 2 der Verordnung die Berücksichtigung dieser Aufwendungen als Werbungskosten nicht aus; gleichviel, zu welcher Zeit die Schäden entstanden sind.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
BStBl 1964 III Seite 238
BFHE 1964 S. 13 Nr. 79
QAAAB-47927

In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:

Kiehl Büroberufe
Kiehl Die Steuerfachangestellten Plus
NWB Lohn, Deklaration & Buchhaltung
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen