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BFH Urteil v. - I 189/61 U BStBl 1964 III S. 79

Leitsatz

  1. Eine Vollblutzucht gehört nicht zu den Liebhabereibetrieben, wenn sie auf einer genügend breiten Basis beruht, wenn außer Rennpreisen und Züchterprämien beachtliche Einnahmen anderer Art erzielt werden, und wenn der Betrieb bei objektiver Betrachtung und rationeller Wirtschaftsweise auf die Dauer gesehen mit Gewinnstreben und der Aussicht auf tatsächliche Gewinne geführt wird.

  2. Eine Berichtigung von Wertansätzen nach dem 3. DMBEG muß innerhalb der durch § 7 a.a.O. bestimmten Ausschlußfristen erfolgen, andernfalls die bisherigen Werte handelsrechtlich als endgültige Wertansätze und steuerlich als Ausgangswerte gelten.

Fundstelle(n):
BStBl 1964 III Seite 79
BFHE 1964 S. 199 Nr. 78
HAAAB-47917

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