Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BFH Urteil v. - VI 189/62 U BStBl 1963 III S. 491

Leitsatz

  1. Die Frage, ob die Buchführung einer Personengesellschaft ordnungsmäßig ist, muß im Verfahren der einheitlichen und gesonderten Gewinnfeststellung gemäß § 215 Abs. 2 AO vom Betriebsfinanzamt geprüft werden.

  2. Wird die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung verneint, so muß das Betriebsfinanzamt dies im Feststellungsbescheid zum Ausdruck bringen. In geeigneten Fällen ist eine Ergänzung des Feststellungsbescheids gemäß § 216 Abs. 2 AO zulässig.

  3. Ist die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung in einem Betriebsprüfungsbericht verneint, so kann es als ausreichende verneinende Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Buchführung gelten, wenn das Betriebsfinanzamt in dem Feststellungsbescheid darauf hinweist, daß das Ergebnis der Betriebsprüfung zugrunde gelegt worden sei.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
BStBl 1963 III Seite 491
BFHE 1964 S. 469 Nr. 77
BAAAB-47890

In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:

Kiehl Büroberufe
Kiehl Die Steuerfachangestellten Plus
NWB Lohn, Deklaration & Buchhaltung
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen