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BFH Urteil v. - I 279/61 U BStBl 1964 III S. 358

Leitsatz

Bei Vorräten, deren Absatz und Preis durch Behörden geregelt sind, kann wegen Sonderkosten, die durch Lagerung entstehen, ein unter den Herstellungskosten liegender Teilwert nicht anerkannt werden, solange bei der späteren Veräußerung der Vorräte die Selbstkosten (Herstellungskosten zuzüglich der Vertriebskosten) noch erzielt werden können.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BStBl 1964 III Seite 358
BFHE 1964 S. 346 Nr. 79
QAAAB-47885

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