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BFH Urteil v. - IV 365/59 U BStBl 1964 III S. 116

Leitsatz

Entschädigungen, die ein Landwirt von einer Erdölgesellschaft für die Überlassung von landwirtschaftlichen Grundstücken zur Ablagerung von Bohrrückständen erhält, sind Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Eine durch die Ablagerung verursachte Beeinträchtigung der Ackerkrume kann in der Regel erst nach Eintritt eines endgültigen Zustandes zu nachträglichen Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung führen. Der Senat tritt insoweit den Grundsätzen des Urteils des Bundesfinanzhofs VI 169/59 S vom (BStBl 1961 III S. 45, Slg. Bd. 72 S. 119) bei.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BStBl 1964 III Seite 116
BFHE 1964 S. 289 Nr. 78
RAAAB-47876

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