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BFH Urteil v. - VII 40/60 S BStBl 1960 III S. 501

Leitsatz

Der Senat hält an der im Urteil VII 76/58 S vom vertretenen Rechtsauffassung fest.

Zahlt der Käufer neben dem Kaufpreis Entgelte für Dienstleistungen, die dritte, in den Vertrieb der Ware eingeschaltete Personen in seinem Auftrag beim Zustandekommen des Kaufgeschäfts oder bei der Lieferung der Ware erbringen, so gehören diese Entgelte (sogenannte Einkaufsprovisionen) als zusätzliche Leistungen des Käufers zum Zollwert.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BStBl 1960 III Seite 501
BFHE 1961 S. 677 Nr. 71
KAAAB-47848

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