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BFH Urteil v. - VI 273/62 U BStBl 1963 III S. 378

Leitsatz

Löst ein Steuerpflichtiger seine Unterhaltsverpflichtungen gegenüber seiner geschiedenen unterhaltsberechtigten Ehefrau durch eine einmalige Zahlung ab, so ist das ein im Bereich des Vermögens liegender Vorgang. Eine Steuerermäßigung nach § 33 EStG kommt daher für den Steuerpflichtigen nicht in Betracht, und zwar selbst dann nicht, wenn die Ablösung auf Grund eines gerichtlichen Urteils erfolgte.

Für das Jahr, in dem die Ablösung geleistet wird, ist jedoch ein Freibetrag nach § 33 a EStG zu gewähren.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu


Fundstelle(n):
BStBl 1963 III Seite 378
BFHE 1964 S. 164 Nr. 77
IAAAB-47827

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