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BFH Urteil v. - I 69/62 U BStBl 1963 III S. 503

Leitsatz

  1. Das Ermessen des Kaufmanns bei der Bewertung von Wirtschaftsgütern des Betriebsvermögens findet seine Grenzen in den objektiven Verhältnissen des Betriebes, die der Kaufmann auf Verlangen dem Finanzamt darzulegen hat.

  2. Gewährt das Lieferwerk einem Zentralersatzteillager für den Verkauf von Ersatzteilen an nachgeordnete Händler und Werkstätten einen Bonus, den dieses zur Hälfte an den Abnehmer weitergeben muß, so liegt hierin ein Verkaufsrabatt, der beim Weiterverkauf entsteht und die Anschaffungskosten der Ersatzteile nicht mindert; ein Abschlag auf den Warenbestand ist nicht gerechtfertigt.

Fundstelle(n):
BStBl 1963 III Seite 503
BFHE 1964 S. 499 Nr. 77
WAAAB-47805

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