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BFH Urteil v. - II 260/58 U BStBl 1961 III S. 438

Leitsatz

Hat das Finanzamt auf einen Einspruch gegen einen Gesellschaftsteuerbescheid nach Darlegung und Prüfung des Sachverhalts dem Einspruchsantrag durch einen gemäß § 94 AO erlassenen Abhilfebescheid entsprochen, so verstößt es gegen den bei Nachforderungen nach § 223 AO zu berücksichtigenden Grundsatz von Treu und Glauben, wenn das Finanzamt später bei unveränderter Sachlage auf Grund einer anderen rechtlichen Beurteilung die Gesellschaftsteuer nachfordert.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
BStBl 1961 III Seite 438
BFHE 1962 S. 471 Nr. 73
OAAAB-47783

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